Frage der Woche

Ab wann zählt etwas als "veröffentlicht"? Sind meine Texte auf einer Homepage "veröffentlicht" und greift hier das Urheberrecht?

von Markus Stromiedel

Markus Stromiedel

Das europäische Urheberrecht greift dann, wenn ich nachweisen kann, dass ich der Urheber eines Werkes bin. Wenn ich mit einer Freundin am Strand spazierengehe und wir uns zusammen eine Geschichte ausdenken, und ich schreibe diese Geschichte auf, habe ich das alleinige Urheberrecht an der Geschichte erworben, denn ich kann durch die Niederschrift nachweisen, dass ich zu einem bestimmten Zeitpunkt diesen Text geschrieben habe. Denn:
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