Das europäische Urheberrecht greift dann, wenn ich nachweisen kann, dass
ich der Urheber eines Werkes bin. Wenn ich mit einer Freundin am Strand
spazierengehe und wir uns zusammen eine Geschichte ausdenken, und ich
schreibe diese Geschichte auf, habe ich das alleinige Urheberrecht an der
Geschichte erworben, denn ich kann durch die Niederschrift nachweisen,
dass ich zu einem bestimmten Zeitpunkt diesen Text geschrieben habe.
Denn:
Man erwirbt das Urheberrecht immer an einem Werk, also z.B. an einem Text, nicht an der Idee, die ist nicht geschützt. Das wird verständlich, wenn man an die Idee "Mann liebt Frau" denkt, die natürlich unmöglich zu schützen ist ...
Gleiches gilt auch für andere Veröffentlichungen, z.B. auf einer Webseite: Sobald sie physisch vorhanden und öffentlich aufrufbar sind, sind sie - das sagt schon das Wort - "veröffentlich", und man erwirbt damit das Urheberrecht. Auch auf diesen Beitrag, den Sie gerade lesen, erwerbe ich mit seiner Veröffentlichung ein Urheberrecht, das man im Übrigen nicht abgeben oder verkaufen kann: Man überträgt bei einem "Verkauf" eines Manuskriptes zum Beispiel an einen Verlag niemals das Urheberrecht, sonder immer nur einzelne oder alle Nutzungsrechte, etwa das Buchrecht oder das Abdruckrecht, das Übersetzungsrecht, das Recht auf digitale Publikation, usw., die Liste der möglichen Rechte ist lang. Oder man übergibt die Rechte an seinem Text durch einen Klick auf "AGB akzeptieren" automatisch an eine Firma, z. B. an Facebook oder Google, für immer und alle Zeiten, wenn man einen Text dort postet.
Wenn man sich einen Titel für sein Werk ausgedacht hat, erwirbt man das Recht an dem Titel ebenfalls mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung. Da viele Verlage oder Selfpublisher gerne VOR der Veröffentlichung schon mit dem Titel werben möchte, wird der Titel vorab veröffentlicht, damit das Urheberrecht gilt, z.B. mit einer Titelschutz-Anzeige in einem Branchen-Fachmagazin.
Ganz wichtig: Im Zweifelsfall - und vor allem im Streitfall - musst du, wenn dir jemand dein Werk geklaut haben sollte, vor Gericht nachweisen, dass dein Urheberrecht verletzt wurde. Das heißt, du musst den Zeitpunkt der Veröffentlichung belegen können, also technisch oder durch vertrauenswürdige Zeugen, die vor Gericht für dich aussagen können. Daher ist eine Dokumentation der Entstehung wichtig. Zeugen reichen aus, dafür ist kein Anwalt nötig. Letztlich entscheidet das Gericht.
Sollte dein Werk benutzt worden sein von jemandem, der damit einen eigenen Text geschaffen hat, dann kann es durchaus sein, dass dein Urheberrecht nicht verletzt worden ist. Hier ist entscheidend, ob etwas Neues entstanden ist; ob dein Werk also durch den Bearbeiter auf eine neue Stufe gehoben wurde, oder ob der Nutzer einfach Teile kopiert und benutzt hat. Auch das muss im Streitfall durch ein Gericht entschieden werden.
Wie immer gilt bei juristischen Hinweisen: Diese Antwort gilt nicht als rechtlich verbindlich, da sich geltendes Recht und die
Rechtssprechung ändern kann. Rechtlich verbindlich ist allein
die Expertise eines Fachanwalts.
Markus
Stromiedel schreibt schon seit vielen Jahren als Autor und
Drehbuchautor und blickt auf eine Reihe von sehr erfolgreichen Filmen
und Büchern zurück. Der "Vater" des Kieler Tatort-Kommissars Klaus
Borowski ist zudem Initiator des Autoren-Projektes "Tatort-Schreibtisch"
und gib im Rahmen des Autorenpaten-Programms sein Wissen an ratsuchende
Autorinnen und Autoren weiter.
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