
Der Titelschutz ist in Deutschland nach dem Markengesetz geregelt (§5 + 15). Er ensteht, wenn
1.) das Werk erscheint, also als Buch oder E-Book erhältlich ist, oder
2.)
wenn eine Titelschutz-Anzeige veröffentlicht wird, in branchenüblicher
Weise, also mit dem Ziel, dass die Branche davon erfährt. Das kann z.B.
eine gedruckte Anzeige im Börsenblatt sein, dem Verbandsorgan des
Börsenvereins des Buchhandels, aber auch eine Titelschutz-Anzeige im
Internet ist möglich...
etwa auf
www.buchmarkt.de. Auf diesem Portal
entstehen Kosten von etwa 20 Euro pro Titel, es geht aber auch teurer,
es gibt weitere Titelschutz-Anbieter auf dem Markt.
Ich persönlich hinterlege neue Titel, die in unserem Kick-Verlag erscheinen sollen, sofort im VLB, dem „Verzeichnis lieferbarer Bücher“, und spare mir die Titelschutzanzeige. Denn das VLB ist die erste Recherchequelle für alle, die prüfen, ob es einen Titel schon gibt. Im VLB kann man jedoch nur als Verlag oder als Distributor einen Titel melden.
Für alle Titelmeldungen gilt: Ein Titelschutz ist etwa ein halbes Jahr wirksam, danach erlischt der Titelschutz, wenn das Werk bis dahin nicht erscheint. Ein Titelschutz erlischt übrigens auch dann, wenn ein Werk über einen längeren Zeitraum nicht lieferbar ist.
Wer sich einen Titel für sein neues Buch ausgedacht hat, sollte zuerst prüfen, ob es den Titel unter den lieferbaren Büchern schon gibt. Erste Adresse bei der Suche ist das VLB, das "Verzeichnis lieferbarer Bücher". einen öffentlichen Zugang gibt es unter
www.buchhandel.de, dort kann man in etwa 2,5 Millionen Titeln suchen. Da eine Listung im VLB nicht Pflicht ist, sollte immer auch bei Amazon geprüft werden, ob es Titel schon gibt - viele Autoren veröffentlichen nur dort. Danach sollte man, will man ganz sicher sein, im Internet in den Datenbanken der Titelschutz-Anbieter nach Ähnlichkeiten mit dem eigenen Titel suchen.
Wie immer gilt bei juristischen Hinweisen: Diese Antwort gilt nicht als rechtlich verbindlich, da sich geltendes Recht und die
Rechtssprechung ändern kann. Rechtlich verbindlich ist allein
die Expertise eines Fachanwalts.
Markus
Stromiedel schreibt schon seit vielen Jahren als Autor und
Drehbuchautor und blickt auf eine Reihe von sehr erfolgreichen Filmen
und Büchern zurück. Der "Vater" des Kieler Tatort-Kommissars Klaus
Borowski ist zudem Initiator des Autoren-Projektes "Tatort-Schreibtisch"
und gib im Rahmen des Autorenpaten-Programms sein Wissen an ratsuchende
Autorinnen und Autoren weiter.
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